Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs 4 Handelsgesetzbuchs (HGB)

 

Die SCHOTTEL GmbH legt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 289f Abs. 4 HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung vor. Hintergrund ist die Verpflichtung, als mitbestimmungspflichtige Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungs-positionen sowie Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen festzulegen und zu veröffentlichen.

Die Auswahl von Mitarbeitenden für die obersten Führungsebenen sowie die Besetzung des Aufsichtsrats erfolgen unter besonderer Berücksichtigung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses, sofern die Qualifikation gleich ist.

Im September 2024 hat die Gesellschafterversammlung der SCHOTTEL GmbH folgende Zielgrößen beschlossen:

  • Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde eine Zielgröße von 15 % festgelegt.

  • Für den Frauenanteil in der Geschäftsführung wurde eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die SCHOTTEL GmbH durch einen alleinigen Geschäftsführer vertreten wird, dessen Bestellung nicht vor dem Ende der Umsetzungsfrist endet.

  • Für den Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung wurde eine Zielgröße von 10 % festgelegt.

Für sämtliche Zielgrößen wurde eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren bis zum Jahr 2029 bestimmt.